Unsere Absenzenregelung
Absenzen im Krankeitsfall
Im Krankheitsfall Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes bitten wir Sie, dies am Vorabend der Klassenlehrkraft privat (siehe Adressliste unter Formulare) oder am Morgen des betreffenden Tages - vor Schulbeginn - in der Schule zu melden. So wissen wir, dass nichts auf den doch relativ langen Schulwegen passiert ist.
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn wieder gesund ist, dann nimmt sie / er ein Absenzenblatt, füllt es aus und gibt es der Klassenlehrkraft ab. Das Absenzenblatt kann unten heruntergeladen werden.
Weitere Absenzen
- Absenzen wie Termine beim Zahnarzt, Arzt oder Optiker sind wenn möglich in die Freizeit zu legen. Falls dies nicht möglich ist, kann die Absenz im Voraus (mindestens einen Tag) bei der Klassenlehrkraft mittels Absenzenblatt gemeldet werden.
- Beerdigungen von Verwandten und nahen Bekannten sind ebenfalls Gründe für eine entschuldigte Absenz. Eine solche Absenz wird mittels Absenzenblatt der Klassenlehrkraft im Voraus gemeldet. Bei Todesfällen in der Familie ist es sinnvoll, die Klassenlehrkraft zu informieren.
- Bei Teilnahme an Sport- und kulturellen Anlässen von kantonaler oder nationaler Bedeutung kann via Klassenlehrkraft zuhanden der Schulleitung ein Gesuch um Beurlaubung gestellt werden.
Absenzen "freie Halbtage"
Jede Schülerin und jeder Schüler kann während eines Schuljahres maximal fünf freie Halbtage nehmen. Der freie Halbtag muss bis spätestens am Vorabend bei der Klassenlehrkraft durch die Eltern gemeldet werden. Es bedarf keiner Angabe eines Grundes.
Absenzen für die Berufswahl
Jede Schülerin und jeder Schüler kann pro Schuljahr sechs Tage als Schnuppertage für die Berufswahl einsetzen. Die Schülerin / der Schüler füllt dazu das Formular "Dispensation für Schnupperlehren" aus und reicht dies rechtzeitig (mindestens eine Woche im Voraus) via Klassenlehrkraft zuhanden der Schulleitung ein.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler mehr als sechs Schnuppertage pro Schuljahr benötigt, dann müssen die überzähligen Tage mit dem gleichen Formular als Gesuch via Klassenlehrkraft an die Schulleitung beantragt werden, diese entscheidet über die zusätzlich nötigen Tage.
Andere Absenzen
Absenzen, die nicht in eine der obigen Kategorien gehören, bedüfen der genauen Abklärung. Die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung kann Auskunft geben, ob die geplante Absenz im Einklang mit dem Volksschulgesetz ist oder nicht. Wenn Einklang besteht, dann kann mittels Gesuch (via Klassenlehrkraft zu Handen der Schulleitung einreichen) die Absenz beantragt werden. Falls das Gesuch trotzdem nicht bewilligt wird und der Schüler oder die Schülerin der Schule fern bleibt erfolgt eine Anzeige. Gesuche müssen vier Wochen im Voraus eingereicht werden.